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DEGHfBetrGIn Kraft
GHfBetrG – Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb)
Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb)
GHfBetrG – Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.08.1950. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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