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DEGHfBetrGIn Kraft

GHfBetrG – Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb)

Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafenbetrieb)

Ausfertigung: 1950-08-03BGBl 1950, 352Original ansehen

GHfBetrG – Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.08.1950. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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