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DESVG§63VIn Kraft

SVG§63V – Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes

Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes

Ausfertigung: 1962-05-15BGBl I 1962, 367Original ansehen

SVG§63V – Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.05.1962. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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