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DESVG§63VIn Kraft
SVG§63V – Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes
Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes
SVG§63V – Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.05.1962. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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