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DEAUG§1Abs2Bek 02-1989In Kraft

AUG§1Abs2Bek 02-1989 – Sechste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Sechste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

Ausfertigung: 1989-02-24BGBl I 1989, 372Original ansehen

AUG§1Abs2Bek 02-1989 – Sechste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.02.1989. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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