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UrkErsV – Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden

Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder notarischer Urkunden

Ausfertigung: 1942-06-18RGBl I 1942, 395Original ansehen

UrkErsV – Verordnung über die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener gerichtlicher oder… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.06.1942. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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