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DETArztHAusbZustVIn Kraft
TArztHAusbZustV – Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin
TArztHAusbZustV – Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.04.1986. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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