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DEBPräsRuhebezGIn Kraft

BPräsRuhebezG – Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Ausfertigung: 1953-06-17BGBl I 1953, 406Original ansehen

BPräsRuhebezG – Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.1953. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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