Zurück zu Gesetzen
DEBMinGIn Kraft

BMinG – Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung

Ausfertigung: 1953-06-17BGBl I 1953, 407Original ansehen

BMinG – Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.06.1953. Der Text hat 30 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt