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GewBezG – Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken
Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken
GewBezG – Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.06.1933. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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