BWKAuslGÄndG – Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
BWKAuslGÄndG – Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.06.1958. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art III
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieses Gesetz regelt, dass eine bestimmte Regelung zur Wiedergutmachung von Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus auch in Berlin gilt. Es geht um Unterstützung für Menschen, die im Ausland leben und Ansprüche haben. Das Gesetz verweist auf eine ältere Vorschrift, die bestimmt, wie das umgesetzt wird.
Wen betrifft das?
Betroffen sind Menschen im Ausland, die Ansprüche auf Wiedergutmachung für erlittenes nationalsozialistisches Unrecht haben, sowie Behörden in Berlin, die das Gesetz anwenden müssen.
Begriffe
- Wiedergutmachung:
- Ausgleich oder Entschädigung für erlittenes Unrecht, hier speziell aus der Zeit des Nationalsozialismus.
- Drittes Überleitungsgesetz:
- Ein älteres Gesetz, das regelt, wie Bundesgesetze in Berlin angewendet werden.
- Bundesgesetzblatt:
- Das offizielle Veröffentlichungsorgan für Gesetze in Deutschland.
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