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BVAG – Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge

Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger und die Regelung von Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und der betrieblichen Altersfürsorge

Ausfertigung: 1956-05-09BGBl I 1956, 415Original ansehen

BVAG – Gesetz über die Errichtung des Bundesversicherungsamts, die Aufsicht über die… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 09.05.1956. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 7

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf ersetzt alte Regeln für Veröffentlichungen. Früher mussten Ankündigungen in Blättern des Reiches stehen. Jetzt gelten stattdessen Blätter des Bundes oder der Länder.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Behörden, die für Sozialversicherung zuständig sind, und das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Ein Beispiel

Eine neue Regel für die Rentenversicherung wurde früher im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Jetzt erscheint sie im Bundesgesetzblatt oder im Amtsblatt eines Landes.

Begriffe

Sozialversicherungsträger:
Behörden oder Einrichtungen, die für Sozialversicherungen wie Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung zuständig sind.
amtliche Verkündungsblätter:
Offizielle Zeitungen oder Blätter, in denen Gesetze und Regeln veröffentlicht werden müssen.
Bundesarbeitsblatt:
Ein amtliches Blatt, in dem das Bundesamt für Soziale Sicherung seine Veröffentlichungen macht.

§ 13

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf sagt, dass das Gesetz auch in Berlin gilt. Es erklärt, wie Regeln aus diesem Gesetz in Berlin übernommen werden. Andere Vorschriften aus einem älteren Gesetz bestimmen die genauen Einzelheiten.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Menschen und Behörden in Berlin, die mit diesem Gesetz oder seinen Verordnungen zu tun haben.

Begriffe

Drittes Überleitungsgesetz:
Ein älteres Gesetz aus dem Jahr 1952, das regelt, wie Bundesgesetze nach der Teilung Deutschlands auch in Berlin angewendet werden.
Rechtsverordnungen:
Regeln, die von Behörden erlassen werden, um Gesetze genauer auszuführen. Sie haben fast dieselbe Wirkung wie Gesetze.
Bundesgesetzblatt:
Das offizielle Blatt, in dem neue Gesetze und Verordnungen des Bundes veröffentlicht werden, damit sie für alle gelten.
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