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DEBAföGZustV 2004In Kraft
BAföGZustV 2004 – Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland
BAföGZustV 2004 – Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.01.2004. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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