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DEBAföGZustV 2004In Kraft

BAföGZustV 2004 – Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland

Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland

Ausfertigung: 2004-01-06BGBl I 2004, 42Original ansehen

BAföGZustV 2004 – Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 06.01.2004. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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