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DEBRüGDV 1In Kraft
BRüGDV 1 – Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes
BRüGDV 1 – Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.05.1965. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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