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DESklHGIn Kraft

SklHG – Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels

Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels

Ausfertigung: 1895-07-28RGBl 1895, 425Original ansehen

SklHG – Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.07.1895. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 2

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf verbietet Sklavenhandel und die Hilfe dabei, Sklaven zu transportieren. Wer das macht, bekommt eine Gefängnisstrafe. Bei leichteren Fällen ist die Strafe kürzer.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft alle Menschen, die Sklavenhandel betreiben oder dabei helfen, Sklaven zu befördern.

Ein Beispiel

Jemand bringt Menschen gegen ihren Willen in ein anderes Land, um sie dort als Sklaven zu verkaufen. Diese Person würde nach diesem Paragrafen bestraft.

Begriffe

Sklavenhandel:
Der Kauf und Verkauf von Menschen, die wie Eigentum behandelt werden.
vorsätzlich:
Mit Absicht, also wenn jemand etwas wissentlich und gewollt tut.
minder schwere Fälle:
Situationen, in denen die Tat weniger schlimm ist als üblich.
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