HKrimDAPrV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes
HKrimDAPrV – Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.01.2011. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1 — Ziele des Vorbereitungsdienstes
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel beschreibt, was Polizistinnen und Polizisten im höheren Kriminaldienst des Bundes während ihrer Ausbildung lernen sollen. Es geht um Fachwissen, praktische Fähigkeiten und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern. Ziel ist, dass sie ihre Aufgaben gut erfüllen und sich weiterbilden können.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft angehende Beamtinnen und Beamte, die im höheren Kriminaldienst des Bundes arbeiten wollen.
Ein Beispiel
Eine Polizistin lernt in der Ausbildung, wie sie komplexe Straftaten mit wissenschaftlichen Methoden aufklärt. Gleichzeitig übt sie, wie sie mit Kollegen aus anderen EU-Ländern zusammenarbeitet, wenn ein Fall grenzüberschreitend ist.
Begriffe
- Vorbereitungsdienst:
- Eine praktische und theoretische Ausbildung für bestimmte Berufe im öffentlichen Dienst, zum Beispiel für Polizistinnen und Polizisten.
- höherer Kriminaldienst:
- Eine Laufbahn bei der Polizei für besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte, die schwierige Ermittlungen leiten oder spezialisierte Aufgaben übernehmen.
- freiheitlicher demokratischer und sozialer Rechtsstaat:
- Ein Staat, in dem Gesetze gelten, die Freiheit und Demokratie schützen und für soziale Gerechtigkeit sorgen.
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