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DEPfandBrÜblGIn Kraft
PfandBrÜblG – Gesetz zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund
Gesetz zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund
PfandBrÜblG – Gesetz zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.12.1954. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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