Zurück zu Gesetzen
DEIndKredBkGIn Kraft
IndKredBkG – Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft
Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft
IndKredBkG – Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.07.1951. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Diskussion
Wird geladen…
