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IndKredBkG – Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft

Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft

Ausfertigung: 1951-07-15BGBl I 1951, 447Original ansehen

IndKredBkG – Gesetz betreffend die Industriekreditbank Aktiengesellschaft ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.07.1951. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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