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DEBPräsFlaggenAnOIn Kraft

BPräsFlaggenAnO – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr

Ausfertigung: 1956-05-25BGBl I 1956, 447Original ansehen

BPräsFlaggenAnO – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 25.05.1956. Der Text hat einen Abschnitt. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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