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DEBVG§31Abs5DVIn Kraft
BVG§31Abs5DV – Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes
BVG§31Abs5DV – Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 4 des Bundesversorgungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.04.1961. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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