BEFZustV 1979 – Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Registrierung der Vermehrungsverträge für Saatgut in Drittländern
BEFZustV 1979 – Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.04.1979. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 1
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, wer in Deutschland Verträge für Saatgut prüft und einträgt. Die Aufgabe übernimmt eine bestimmte Behörde. Die Verträge betreffen Saatgut, das in Länder außerhalb der Europäischen Union verkauft wird.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die Saatgut in Länder außerhalb der EU verkaufen oder dort vermehren lassen.
Ein Beispiel
Ein deutsches Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Bauern in Kanada. Der Bauer soll dort Saatgut anbauen und vermehren. Die Behörde prüft und registriert diesen Vertrag.
Begriffe
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung:
- Eine deutsche Behörde, die für Aufgaben in der Landwirtschaft und Ernährung zuständig ist.
- Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
- Regeln und Entscheidungen, die von der Europäischen Union gemacht werden.
- Gemeinsame Marktorganisation Saatgut:
- Ein System der EU, das den Handel mit Saatgut in Europa regelt.
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