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DEBStatG 1987In Kraft

BStatG 1987 – Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke

Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke

Ausfertigung: 1987-01-22BGBl I 1987, 462 (565)Original ansehen

BStatG 1987 – Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.01.1987. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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