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DEBStatG 1987In Kraft
BStatG 1987 – Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke
BStatG 1987 – Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 22.01.1987. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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