GastG – Gaststättengesetz
Gaststättengesetz
GastG – Gaststättengesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.05.1970. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 21 — Beschäftigte Personen
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, wer in einer Gaststätte arbeiten darf. Der Betreiber darf bestimmte Personen nicht beschäftigen, wenn sie unzuverlässig sind. Die Bundesländer können zusätzliche Regeln für das Verhalten und die Bezahlung der Mitarbeiter festlegen.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Gaststättenbetreiber, ihre Mitarbeiter und die Landesregierungen, die zusätzliche Vorschriften erlassen können.
Ein Beispiel
Ein Kellner hat mehrfach Gäste bestohlen. Der Betreiber darf ihn dann nicht mehr beschäftigen, weil er unzuverlässig ist.
Begriffe
- Gaststättenbetrieb:
- Ein Ort, an dem Speisen oder Getränke an Gäste verkauft werden, z. B. ein Restaurant oder eine Bar.
- Untersagt werden:
- Verboten werden, etwas nicht mehr tun dürfen.
- Rechtsverordnung:
- Eine Regel, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird und für alle gilt.
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