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DERVermVGIn Kraft

RVermVG – Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen

Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen

Ausfertigung: 1951-07-21BGBl I 1951, 467Original ansehen

RVermVG – Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 21.07.1951. Der Text hat 8 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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