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DEFRG§15VÄndV 4In Kraft

FRG§15VÄndV 4 – Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit als gesetzliche Rentenversicherungen

Ausfertigung: 1978-04-10BGBl I 1978, 470Original ansehen

FRG§15VÄndV 4 – Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Systemen und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.04.1978. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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