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DEOFDHambAufgVIn Kraft

OFDHambAufgV – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hamburg

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hamburg

Ausfertigung: 1992-03-03BGBl I 1992, 474Original ansehen

OFDHambAufgV – Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Hamburg ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 03.03.1992. Der Text hat 3 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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