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DEKredAufnBegrV 1973In Kraft

KredAufnBegrV 1973 – Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1973

Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 1973

Ausfertigung: 1973-06-01BGBl I 1973, 504Original ansehen

KredAufnBegrV 1973 – Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund, Länder, Gemeinden und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.06.1973. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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