PersStdGÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes
Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes
PersStdGÄndG 2 – Zweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 18.05.1957. Der Text hat 6 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
Art II
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf regelt, dass bestimmte Aufgaben von Behörden in Hamburg auf Behörden in Berlin übergehen. Es geht um Aufgaben, die bisher das Rechtsamt Hamburg, das Amtsgericht Hamburg oder das Hauptstandesamt Hamburg hatten. Einige besondere Aufgaben bleiben aber bei Hamburg.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden in Hamburg und Berlin sowie Personen, die mit diesen Behörden zu tun haben.
Ein Beispiel
Wenn jemand bisher in Hamburg eine bestimmte Urkunde beim Hauptstandesamt beantragen musste, ist dafür jetzt das Standesamt I in Berlin zuständig.
Begriffe
- Rechtsverordnungen:
- Regeln, die von der Regierung oder Behörden erlassen werden, aber nicht vom Parlament beschlossen sind.
- allgemeine Verwaltungsvorschriften:
- Anweisungen innerhalb der Verwaltung, wie Gesetze umgesetzt werden sollen.
- Zuständigkeiten bleiben unberührt:
- Bestimmte Aufgaben bleiben bei der alten Behörde und wechseln nicht nach Berlin.
Art VI
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Teil des Gesetzes sagt, wann die neuen Regeln gelten. Einige Änderungen beginnen sofort nach der Bekanntmachung. Die meisten anderen Änderungen starten am 1. Januar 1958.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft alle, die mit dem Personenstandsgesetz zu tun haben, zum Beispiel Standesämter oder Bürger, die Dokumente wie Geburtsurkunden benötigen.
Begriffe
- Verkündung:
- Die offizielle Bekanntmachung eines Gesetzes, zum Beispiel im Gesetzblatt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Gesetz offiziell.
- Personenstandsgesetz:
- Ein Gesetz, das regelt, wie Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle und andere wichtige Lebensereignisse amtlich erfasst werden.
- Bestimmungen:
- Einzelne Regeln oder Vorschriften in einem Gesetz.
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