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DEKKVerbdGIn Kraft

KKVerbdG – Gesetz über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen

Gesetz über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen

Ausfertigung: 1955-08-17BGBl I 1955, 524Original ansehen

KKVerbdG – Gesetz über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 17.08.1955. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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