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DEMinÖlBewV 1988In Kraft

MinÖlBewV 1988 – Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung

Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung

Ausfertigung: 1988-04-19BGBl I 1988, 530Original ansehen

MinÖlBewV 1988 – Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 19.04.1988. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4 — Allgemeine Verbrauchseinschränkung

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf regelt, was passiert, wenn der Staat den Verbrauch von Mineralöl-Produkten wie Benzin oder Heizöl einschränkt. Unternehmen dürfen diese Produkte dann nur noch unter bestimmten Bedingungen verkaufen, kaufen oder nutzen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Unternehmen, die mit Mineralöl-Produkten handeln oder sie verwenden.

Ein Beispiel

Ein Tankstellen-Besitzer darf Benzin nur noch an Kunden abgeben, wenn der Staat eine Genehmigung dafür erteilt hat oder ein Bezugsschein vorliegt.

Begriffe

Bewirtschaftung:
Wenn der Staat den Verbrauch oder die Nutzung von bestimmten Produkten einschränkt, zum Beispiel durch Mengenbegrenzungen.
Rechtsverordnung:
Eine Regel, die von einer Behörde erlassen wird und wie ein Gesetz gilt.
Bezugschein:
Ein Dokument, das bestätigt, dass jemand eine bestimmte Menge eines Produkts kaufen darf.
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