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DEDBAGZustVIn Kraft

DBAGZustV – Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens

Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens

Ausfertigung: 1994-01-01BGBl I 1994, 53Original ansehen

DBAGZustV – Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.01.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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