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DEDBAGZustVIn Kraft
DBAGZustV – Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
DBAGZustV – Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.01.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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