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DEBEGDV 5In Kraft
BEGDV 5 – Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
BEGDV 5 – Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.05.1957. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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