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DEBEGDV 5In Kraft

BEGDV 5 – Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes

Ausfertigung: 1957-05-16BGBl I 1957, 531Original ansehen

BEGDV 5 – Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 16.05.1957. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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