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DEHHG§3VIn Kraft
HHG§3V – Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach § 3 des Häftlingshilfegesetzes
Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach § 3 des Häftlingshilfegesetzes
HHG§3V – Verordnung über die Gleichstellung von Personen nach § 3 des Häftlingshilfegesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.08.1962. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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