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DEBewG§81DVIn Kraft
BewG§81DV – Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
BewG§81DV – Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.1966. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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