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DEGüKG§6aVIn Kraft
GüKG§6aV – Verordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des Güterkraftverkehrsgesetzes
Verordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des Güterkraftverkehrsgesetzes
GüKG§6aV – Verordnung über die Anerkennung von Stadt- und Landkreisen nach § 6a des… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.08.1962. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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