BewG§90DV – Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes
Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes
BewG§90DV – Verordnung zur Durchführung des § 90 des Bewertungsgesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 02.09.1966. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel erklärt, wie der Wert von Fabrik-Grundstücken berechnet wird, wenn der Betrieb stillsteht. Je nachdem, ob das Grundstück noch genutzt werden kann oder wann der Betrieb wieder startet, wird der Wert anders festgelegt.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Eigentümer von Fabrikgrundstücken, deren Betrieb gerade nicht läuft.
Ein Beispiel
Eine alte Fabrik steht seit einem Jahr leer. Das Gebäude kann nicht mehr für die Produktion genutzt werden, aber ein Lagerhaus ließe sich daraus machen. Dann wird der Wert des Grundstücks um 10 verringert.
Begriffe
- Wertzahl:
- Eine Zahl, die den Wert eines Grundstücks für Steuerzwecke angibt.
- Fabrikgrundstück:
- Ein Grundstück mit Gebäuden, die für die Herstellung von Waren genutzt werden oder wurden.
- stilliegen:
- Der Betrieb ist vorübergehend oder dauerhaft geschlossen und es wird nichts produziert.
§ 5
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Diese Regel sagt, dass Geldbeträge in Deutscher Mark (DM) auch nach dem Jahr 2001 weiter genutzt werden dürfen. Sie gelten dann als Rechengrößen, aber nicht mehr als echtes Geld.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Behörden und Personen, die mit alten Berechnungen oder Werten aus der Zeit vor dem Euro arbeiten müssen.
Ein Beispiel
Eine Behörde muss einen alten Grundstückswert aus dem Jahr 1995 umrechnen. Dafür nutzt sie den festgelegten DM-Betrag als Rechenhilfe, obwohl es den Euro schon gibt.
Begriffe
- Berechnungsgrößen:
- Zahlen oder Werte, die für Rechnungen genutzt werden, aber keine offizielle Währung mehr sind.
- Verordnung:
- Eine offizielle Regel, die von der Regierung erlassen wird und für bestimmte Fälle gilt.
- Bewertungsgesetz:
- Ein Gesetz, das festlegt, wie Werte (z. B. von Grundstücken) berechnet werden.
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