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DEHeimsicherungsVIn Kraft

HeimsicherungsV – Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers

Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zweck der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers

Ausfertigung: 1978-04-24BGBl I 1978, 553Original ansehen

HeimsicherungsV – Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 24.04.1978. Der Text hat 26 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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