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DEGlAufrG 1957In Kraft

GlAufrG 1957 – Gesetz über den Aufruf der Gläubiger der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung

Gesetz über den Aufruf der Gläubiger der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft in Abwicklung

Ausfertigung: 1957-05-27BGBl I 1957, 569Original ansehen

GlAufrG 1957 – Gesetz über den Aufruf der Gläubiger der I. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft in… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.05.1957. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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