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DEMitÜbermitVIn Kraft

MitÜbermitV – Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

Ausfertigung: 2011-12-28BGBl I 2012, 58Original ansehen

MitÜbermitV – Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.12.2011. Der Text hat 12 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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