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KapResV – Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve

Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve

Ausfertigung: 2019-01-28BGBl I 2019, 58Original ansehen

KapResV – Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.01.2019. Der Text hat 50 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 33 — Kosten und Erlöse

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf erklärt, wie die Kosten und Einnahmen für die sogenannte Kapazitätsreserve abgerechnet werden. Die Betreiber der Stromnetze müssen bestimmte Einnahmen von ihren Kosten abziehen. Danach melden sie die Zahlen der Bundesnetzagentur.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Betreiber der großen Strom-Übertragungsnetze in Deutschland.

Ein Beispiel

Ein Netzbetreiber gibt 10 Millionen Euro für die Kapazitätsreserve aus. Er erhält 2 Millionen Euro durch Vertragsstrafen und andere Einnahmen. Diese 2 Millionen zieht er von den 10 Millionen ab. Übrig bleiben 8 Millionen, die er der Bundesnetzagentur meldet.

Begriffe

Übertragungsnetzbetreiber:
Firmen, die die großen Stromleitungen in Deutschland betreiben und den Strom über weite Strecken transportieren.
Erlöse:
Geld, das durch Verkäufe oder Dienstleistungen eingenommen wird.
Bundesnetzagentur:
Eine deutsche Behörde, die unter anderem den Strommarkt überwacht.
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