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GräbG – Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
GräbG – Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.07.1965. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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