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GräbG – Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Ausfertigung: 1965-07-01BGBl I 1965, 589Original ansehen

GräbG – Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 01.07.1965. Der Text hat 17 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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