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VereinsG – Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts

Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts

Ausfertigung: 1964-08-05BGBl I 1964, 593Original ansehen

VereinsG – Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 05.08.1964. Der Text hat 28 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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