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DEGSGV 15In Kraft

GSGV 15 – Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz

Ausfertigung: 2024-01-10BGBl I 2024, Nr. 6Original ansehen

GSGV 15 – Fünfzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.01.2024. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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