Zurück zu Gesetzen
DEWZG§35ESPBekIn Kraft

WZG§35ESPBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigung: 1962-09-15BGBl I 1962, 620Original ansehen

WZG§35ESPBek – Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 15.09.1962. Der Text hat 2 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt