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GruWErl – Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens

Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens

Ausfertigung: 1953-07-14BGBl I 1953, 662Original ansehen

GruWErl – Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.07.1953. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

§ 4

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Paragraf beschreibt, wie das Grubenwehr-Ehrenzeichen aussieht. Es ist eine Medaille aus Silber oder Gold für besondere Verdienste im Grubenrettungswesen. Die Medaille hat bestimmte Symbole und wird an einem orangefarbenen Band getragen.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft Personen, die das Grubenwehr-Ehrenzeichen erhalten, sowie Hersteller und Träger der Auszeichnung.

Ein Beispiel

Ein Bergmann bekommt die goldene Medaille für seinen Einsatz bei einer Rettungsaktion unter Tage. Er trägt sie an einem orangefarbenen Band mit goldener Umrandung an seiner Uniform.

Begriffe

Schlägel und Eisen:
Ein Symbol aus dem Bergbau: Ein Hammer (Schlägel) und ein Meißel (Eisen), die gekreuzt sind.
Grubenwehr:
Eine Gruppe von Personen, die im Bergbau für Rettungseinsätze unter Tage ausgebildet ist.
Mustertafel:
Eine offizielle Vorlage, die zeigt, wie die Medaille und das Band genau aussehen müssen.
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