PHöchstMengV – Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln
Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln
PHöchstMengV – Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 04.06.1980. Der Text hat 11 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 7 — Berlin-Klausel
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf sagt, dass die Regeln für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln auch in Berlin gelten. Die Verordnung ist nicht nur für andere Bundesländer, sondern auch für Berlin verbindlich.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Behörden, die die Einhaltung der Vorschriften in Berlin überwachen.
Begriffe
- Verordnung:
- Eine offizielle Regel, die von einer Regierung oder Behörde erlassen wird und für alle gilt.
- Phosphate:
- Chemische Stoffe, die oft in Waschmitteln verwendet werden, um Schmutz zu lösen.
- Berlin-Klausel:
- Ein Satz in Gesetzen oder Verordnungen, der klarstellt, dass die Regel auch in Berlin gilt.
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