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DEAutGAAPolAbkGIn Kraft

AutGAAPolAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß und den Bau von Grenzabfertigungsanlagen für den neuen Grenzübergang im Raum Görlitz und Zgorzelec

Ausfertigung: 1994-01-07BGBl II 1994, 67Original ansehen

AutGAAPolAbkG – Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 07.01.1994. Der Text hat 4 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Einfach erklärt

Art 1

KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.

Dieser Artikel stimmt einem Vertrag zwischen Deutschland und Polen zu. Der Vertrag wurde 1992 in Warschau unterschrieben. Er regelt den Bau einer gemeinsamen Autobahn und von Grenzanlagen zwischen Görlitz und Zgorzelec.

Wen betrifft das?

Die Regel betrifft die Regierungen von Deutschland und Polen sowie die Menschen, die die neue Autobahn oder den Grenzübergang nutzen.

Ein Beispiel

Wenn jemand von Deutschland nach Polen über die neue Autobahn bei Görlitz fährt, wird die Grenze an den neuen Anlagen kontrolliert.

Begriffe

Abkommen:
Ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Ländern.
Grenzabfertigungsanlagen:
Gebäude oder Bereiche an der Grenze, wo Pässe kontrolliert und Zoll abgefertigt wird.
Protokoll:
Eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung, die zum Hauptvertrag gehört und Details klärt.
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