AltersVersErhV – Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen Altersversorgung
AltersVersErhV – Verordnung zur Durchführung einer Erhebung über Arten und Umfang der betrieblichen… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 11.03.1974. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 3
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Dieser Paragraf beschreibt, welche Informationen der Staat über die betriebliche Altersvorsorge sammelt. Es geht um verschiedene Arten der Vorsorge, wie viele Unternehmen und Arbeitnehmer daran teilnehmen und wie hoch die Leistungen sind. Auch die Kosten der Unternehmen für das Jahr 1973 werden erfasst.
Wen betrifft das?
Die Regel betrifft Unternehmen, die eine betriebliche Altersversorgung anbieten, und Arbeitnehmer, die davon profitieren.
Ein Beispiel
Ein großes Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine betriebliche Rente an. Der Staat fragt nach, wie viele Mitarbeiter diese Rente später bekommen und wie hoch die monatliche Zahlung nach 35 Jahren Arbeit wäre.
Begriffe
- Betriebliche Altersversorgung:
- Eine zusätzliche Rente oder Zahlung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für das Alter zusagt.
- Versorgungsleistung:
- Die Geldzahlung, die ein Arbeitnehmer später im Ruhestand vom Arbeitgeber erhält.
- Aufwendungen:
- Die Kosten oder Ausgaben, die ein Unternehmen für etwas hat, hier für die Altersvorsorge.
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