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DEAuslWBGDV 13In Kraft
AuslWBGDV 13 – Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)
Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)
AuslWBGDV 13 – Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.11.1959. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
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