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DEAuslWBGDV 13In Kraft

AuslWBGDV 13 – Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)

Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Endgültige Verwaltungsabgabe)

Ausfertigung: 1959-11-10BGBl I 1959, 682Original ansehen

AuslWBGDV 13 – Dreizehnte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 10.11.1959. Der Text hat 7 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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