SachvRatG – Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
SachvRatG – Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 14.08.1963. Der Text hat 13 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.
Einfach erklärt
§ 4
KI-generiert · Nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist der Originaltext.
Der Paragraf sagt, dass der Sachverständigenrat vor seinen Berichten andere Leute anhören darf. Das sind zum Beispiel Vertreter von Unternehmen, Gewerkschaften oder anderen Gruppen. Der Rat fragt sie nach ihrer Meinung zu wichtigen wirtschaftlichen Themen.
Wen betrifft das?
Betroffen sind der Sachverständigenrat selbst und Personen oder Gruppen, die zu wirtschaftlichen Fragen etwas sagen können.
Ein Beispiel
Bevor der Rat einen Bericht über die Rente schreibt, kann er Gewerkschaften und Arbeitgeber fragen: 'Wie wirkt sich die Rente mit 70 auf die Wirtschaft aus?'
Begriffe
- Sachverständigenrat:
- Eine Gruppe von fünf unabhängigen Experten, die die deutsche Wirtschaft beobachten und beraten.
- Gutachten:
- Ein schriftlicher Bericht mit Analysen und Empfehlungen zu einem Thema.
- Organisationen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens:
- Gruppen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Verbraucherschützer oder Sozialverbände.
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