Zurück zu Gesetzen
DEBSHG§76DVIn Kraft

BSHG§76DV – Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Ausfertigung: 1962-11-28BGBl I 1962, 692Original ansehen

BSHG§76DV – Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 28.11.1962. Der Text hat 15 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

Diskussion

Wird geladen…

Inhalt