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DEKredAufnBegrV 1971In Kraft

KredAufnBegrV 1971 – Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1971

Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1971

Ausfertigung: 1971-05-27BGBl I 1971, 693Original ansehen

KredAufnBegrV 1971 – Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund und Länder im Haushaltsjahr… ist geltendes Bundesrecht. Ausgefertigt am 27.05.1971. Der Text hat 5 Abschnitte. Auf Nexus Politics kannst du jeden Abschnitt lesen, dir einfach erklären lassen, kommentieren und zum Streichen vorschlagen.

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